Seit etlichen Jahren wird das Konzept PuK vorbereitet und inzwischen umgesetzt. Das Ganze wird als „landeskirchlicher Zukunftsprozess“ bezeichnet und kann hier nachgelesen werden.
Es klingt im Wesentlichen nach einem durchdachten Prozess. Im Material für die Kirchenvorstände wird auch betont, dass jeweils vor Ort für die einzelne Gemeinde entschieden werden muss, welche Teile umgesetzt oder welche Maßnahmen erforderlich sind. So die ‚Werbung‘ …
Die Realität sieht anders aus: In einer Kirchengemeinde Bayerns wurde die Pfarrstelle abgeschafft und diese Gemeinde mit zwei anderen Pfarreien zusammengelegt. Vom Landeskirchenamt wurde die Zusammenlegung auch so bestätigt. Das Pfarramt ist aufgelöst worden. Der Pfarrer fühlt sich aber (auch teilweise zurecht!) überfordert und bietet in dieser Kirche höchstens einmal im Monat einen Gottesdienst an. Dafür bedient er seine bisherigen Kirchen (es sind zwei) weiterhin, wie diese es gewohnt sind. Der ‚Witz‘ bei der Sache ist: In der betroffenen Kirche finden damit nur noch unregelmäßig Gottesdienste statt (Senioren sind mit der Terminfindung überfordert, der Gemeindebrief wurde eingestellt), obwohl die Gottesdienst wesentlich mehr Besucher aufweisen können als in den anderen zwei Kirchen. Hier wird bewusst eine gut oder zumindest besser laufende Gemeindearbeit kaputt gemacht.
Jetzt übt sich der Kirchenvorstand im ‚Aufstand der Zwerge‘ gegen Pfarrer, Dekanat und Landeskirchenamt und versucht, die Verantwortung für die Gottesdienste bei sich zu behalten. Das entspricht auch dem Kirchenrecht.
Ich werde hier berichten, wie es weitergeht.